Über Mein Abfindungsrechner

Transparente und unabhängige Finanzorientierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kündigungssituationen.

Unsere Mission: Klarheit ohne Verkaufsdruck

Eine Kündigung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag stellt für die meisten Beschäftigten eine Ausnahmesituation dar. Neben der emotionalen Belastung müssen in kürzester Zeit weitreichende finanzielle Entscheidungen getroffen werden.

Viele bestehende Online-Rechner verfolgen vor allem das Ziel, Nutzerdaten für teure Anwaltsvermittlungen abzugreifen oder zeigen veraltete Steuerlogiken an. meinabfindungsrechner.de wurde entwickelt, um eine moderne, werbefreie und fachlich saubere Ersteinschätzung zu bieten — ohne Registrierungspflicht, ohne Datenspeicherung und auf Basis des aktuellen Steuerrechts für 2026.

Wie wir rechnen: Fundierte Rechts- und Tarifgrundlagen

Unser Rechner bildet die beiden zentralen gesetzlichen Orientierungsmaßstäbe ab:

  • Bruttoabfindung nach § 1a KSchG: Anwendung der gesetzlichen Rundungsregel für Dienstjahre (Monate über sechs runden auf ein volles Jahr auf) und Auswahl praxisnaher Verhandlungsfaktoren (0,25 bis 1,0).
  • Steuerberechnung nach § 34 EStG (Fünftelregelung): Präzise Modellrechnung des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG), inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Zwei Netto-Beträge: Wir berücksichtigen explizit die mit dem Wachstumschancengesetz ab 2025 in Kraft getretene Neuregelung, nach der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug anwenden.

Jährliche Aktualisierung

Steuertarife, Grundfreibeträge und Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag ändern sich in Deutschland regelmäßig zum Jahreswechsel. Wir aktualisieren unsere Rechenmodule und mathematischen Konstanten jährlich anhand der jeweils beschlossenen Steuergesetze (wie dem Steuerfortentwicklungsgesetz).

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Wir sind keine Anwaltskanzlei und kein Steuerberatungsbüro. Unser Rechner liefert eine standardisierte Modellrechnung zur Orientierung. Für die Überprüfung individueller Kündigungsschreiben, die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und verbindliche Auskünfte zur Einkommensteuererklärung empfehlen wir stets die Konsultation einer Fachanwältin/eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder einer Steuerberatung.